Allgemeine Hinweise und Anmeldebedingungen
Zu den AGB für das SummerCamp Scharbeutz
Zu den AGB für die SoccerWeeks Sauerland
SummerCamp Scharbeutz
Inhaltsverzeichnis
- 1. Abschluss des Reisevertrags für Einzelteilnehmer
- 2. Kosten und Zahlung des Reisepreises
- 3. Leistungsänderungen
- 4. Rücktritt durch den Teilnehmer
- 5. Rücktritt durch den FLVW
- 6. Haftung
- 7. Gepäckbeförderung
- 8. Arztbesuche im Krankheitsfall
- 9. Veröffentlichung von Fotos
1. Abschluss des Reisevertrags für Einzelteilnehmer
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem FLVW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Erhalt der Anmeldebestätigung zustande.
2. Kosten und Zahlung des Reisepreises
Der Preis für das Zeltlager beträgt 450,-€ inklusive Transfer, Unterbringung, Vollverpflegung und Eintrittsgelder. Eine Anzahlung von 120,-€ wird sofort nach der Anmeldung fällig. Der Restbetrag von 330,-€ muss bis zum 31.06.2024 überwiesen werden.
3. Leistungsänderungen
Der FLVW ist berechtigt, nachträglich Änderungen des Zustieg- bzw. Abfahrtortes für den Bustransfer vorzunehmen. Der derzeit geplante Abfahrtstermin ist der 12.07.2024 um 8.00 Uhr (Treffen 7.00 Uhr) am Dünnefeld-Sportplatz in Meschede, die endgültige Abfahrtszeit wird am Elterninformationsabend bekannt gegeben.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, verliert der FLVW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann unter Beachtung der Regelung im §651j Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
Rücktritt vom 59. – 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
Rücktritt vom 29. - 15. Tag vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises
Rücktritt vom 14. – 7. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises
Rücktritt bei Nichtanreise: 95% des Reisepreises
Tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies am Abreisetag
als erklärter Rücktritt vom Vertrag.
5. Rücktritt durch den FLVW
Sollte sich die Freizeit aufgrund der Corona Pandemie als nicht durchführbar herausstellen, behalten wir uns das Recht vor, die Freizeit jederzeit abzusagen. Der Reisepreis wird in dem Fall zu 100% zurückerstattet.
Der FLVW kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für den FLVW und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Teilnehmer nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem FLVW steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben, Schadensersatzansprüche des FLVW im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, Körperverletzung, Diebstahl, mutwilliger Zerstörung) kann der FLVW auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl (30 Kindern) ist der FLVW bis zwei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.
6. Haftung
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie keine MP3-Player, Handys
oder andere elektronische Geräte mitzugeben.
Der Veranstalter (FLVW) übernimmt KEINE Haftung für irgendwelche
Sachschäden oder Verluste.
Folgende Gegenstände sind im Zeltlager verboten und werden durch
die Betreuer eingesammelt: Messer, Feuerzeug, Schlagstöcke,
sämtliche Imitationen von Waffen.
7. Gepäckbeförderung
In Ihrem und auch im Interesse Ihres Kindes sollten Sie nur ein Gepäckstück (20kg) sowie ein Stück Handgepäck auf die Reise mitgeben.
Wir empfehlen, dass die enthaltene Kleidung sich möglichst zum Toben und Spielen eignen sollte und auch schmutzig gemacht werden kann.
Gehen Sie vor der Fahrt mit Ihrem Kind den Inhalt des Koffers durch oder packen Sie am besten gemeinsam, damit Ihr Kind vor Ort die eigenen Sachen erkennt.
Gepäck und sonstige mitgenommene Gegenstände sind vom Teilnehmer zu beaufsichtigen.
8. Arztbesuche im Krankheitsfall
Falls es erforderlich ist, werden die Kinder mit einem Betreuer zu einem nächstgelegenen Arzt oder ins Krankenhaus gefahren. Sollten Sie aus religiöser oder sonstiger Überzeugung damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, eine entsprechende Information dem Briefumschlag mit der Versicherungskarte beizulegen.
9. Veröffentlichung von Fotos
Während der Freizeit werden Fotos und Videos aufgenommen welche für eventuelle Werbezwecke genutzt werden können. Alle Aufnahmen durchlaufen einer ausführlichen Kontrolle und werden ausschließlich für Werbezwecke genutzt, die mit dem FLVW Hochsauerlandkreis im Zusammenhang stehen.
FLVW – Hochsauerlandkreis
Koordinator - sportbegleitende Jugendarbeit
Lennard Ufer
Hüserstraße 82a
59821 Arnsberg
Tel: 01756623527
lennard.ufer@gmx.de
SoccerWeeks Sauerland
Inhaltsverzeichnis
- 1. Abschluss des Reisevertrags für Einzelteilnehmer
- 2. Kosten und Zahlung des Reisepreises
- 3. Rücktritt durch den Teilnehmer
- 4. Rücktritt durch den FLVW
- 5. Haftung
- 6. Veröffentlichung von Fotos
1. Abschluss des Reisevertrags für Einzelteilnehmer
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem FLVW den Abschluss eines Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Erhalt der Anmeldebestätigung zustande.
2. Kosten und Zahlung des Reisepreises
Der Preis für die Freizeit beträgt 95,-€ pro Kind, inklusive Getränke, Mittagessen, T-Shirt, Ball und mögliche Eintrittsgelder. Der Teilnehmerbeitrag von 95,-€ wird direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
3. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Rücktritt vor Freizeitbeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, verliert der FLVW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann unter Beachtung der Regelung im §651j Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Freizeitbeginn: 15% des Freizeitpreises
Rücktritt vom 59. – 30. Tag vor Freizeitbeginn: 30% des Freizeitpreises
Rücktritt vom 29. - 15. Tag vor Freizeitbeginn: 45% des Freizeitpreises
Rücktritt vom 14. – 7. Tag vor Freizeitbeginn: 75% des Freizeitpreises
Rücktritt ab dem 6. Tag vor Freizeitbeginn: 85% des Freizeitpreises
Rücktritt zum Start des Angebotes:: 95% des Freizeitpreises
Tritt der Teilnehmer die Freizeit nicht an, so gilt dies am
ersten Tag der Freizeit als erklärter Rücktritt vom Vertrag.
4. Rücktritt durch den FLVW
Sollte sich die Freizeit aufgrund der Corona Pandemie als nicht durchführbar herausstellen, behalten wir uns das Recht vor, die Freizeit jederzeit abzusagen. Der Reisepreis wird in dem Fall zu 100% zurückerstattet.
Der FLVW kann den Freizeitvertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für den FLVW und/oder die anderen Teilnehmern nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wen sich der Teilnehmer nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem FLVW steht in diesem Fall der Teilnehmerbeitrag weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben, Schadensersatzansprüche des FLVW im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, Körperverletzung, Diebstahl, mutwilliger Zerstörung) kann der FLVW auch einen sofortigen Ausschluss von der Freizeit aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Bei Nichterreichen der in der Mindestteilnehmerzahl (30 Kinder) ist der FLVW bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.
5. Haftung
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie Ihrem Kind keine Wertsachen
mitzugeben.
Der Veranstalter (FLVW) übernimmt KEINE Haftung für irgendwelche
Sachschäden oder Verluste.
Folgende Gegenstände sind während der Freizeit verboten und werden
durch die Betreuer eingesammelt: Messer, Feuerzeug, Schlagstöcke,
sämtliche Imitationen von Waffen.
6. Veröffentlichung von Fotos
Während der Freizeit werden Fotos und Videos aufgenommen welche für eventuelle Werbezwecke genutzt werden können. Alle Aufnahmen durchlaufen einer ausführlichen Kontrolle und werden ausschließlich für Werbezwecke genutzt, die mit dem FLVW Hochsauerlandkreis im Zusammenhang stehen.
FLVW – Hochsauerlandkreis
Koordinator - sportbegleitende Jugendarbeit
Lennard Ufer
Hüserstraße 82a
59821 Arnsberg
Tel: 0175 6623527
lennard.ufer@gmx.de